Individuelle Gesundheitsleistungen

IGeL „Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.

Dabei lassen sich Individuelle Gesundheitsleistungen unterscheiden in

  • Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden, weil derzeit nach Ansicht des Gemeinsamen Bundesausschusses keine ausreichenden Belege für ihren Nutzen vorliegen. Dabei kann es sich um neuartige Leistungen handeln, die im Krankenhaus von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden aber nicht im ambulanten Bereich. Im Krankenhaus dürfen Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, solange sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. In der ambulanten Versorgung müssen Leistungen auf ihren Nutzen hin geprüft und ausdrücklich zugelassen werden, bevor die Gesetzlichen Krankenkassen sie übernehmen. Deshalb werden solche Leistungen in der Arztpraxis häufig als IGeL angeboten.
  • ärztliche Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen, wie z.B. medizinische Beratungen zu Fernreisen oder gutachterliche Bescheinigungen zur Flugtauglichkeit.
  • Leistungen, für die kein Nutzenbeleg vorliegt, die aber auch keine bedeutsamen Schäden erwarten lassen, so dass das Verhältnis von Nutzen und Schaden mindestens ausgeglichen ist.
  • von Patienten gewünschte Leistungen, die keine medizinische Zielsetzung haben, wie z.B. Schönheitsoperationen, wenn sie aus ärztlicher Sicht zumindest vertretbar sind.

Manche Gesetzliche Krankenkassen bezahlen bestimmte IGeL auch, obwohl sie nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören, oder sie bieten diese Leistungen im Rahmen privater Zusatzversicherungen an. Es ist daher ratsam, sich vorher bei der eigenen Krankenkasse oder privaten Zusatzversicherung zu erkundigen, ob sie die geplante IGeL erstattet.

Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL treffen allein die Patientinnen und Patienten. Deshalb sollten sie sich aus verschiedenen unabhängigen Quellen informieren und prüfen, ob die Leistungen, die ihre Ärztin oder ihr Arzt vorschlägt, für sie von Nutzen sind.“*

Zusätzlich werden in meiner Praxis ärztliche Leistungen als IGeL angeboten, z.B. Duplexsonographie, die im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, jedoch bei Erbringung durch meine Praxis nicht automatisch von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Bei diesen Leistungen ist es ratsam, sich im Vorfeld nach einer eventuellen Kostenübernahme durch Ihre Gesetzliche Krankenkasse zu erkundigen.

*Quelle: Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Selbst zahlen? Ein Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) für Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte. 2. ed. Berlin: ÄZQ, 2012. DOI 10.6101/azq/000079

Unsere zusätzlichen Gesundheitsleistungen
 
Duplexsonographie
Ernährungsberatung
med. Beratungen zu Fernreisen
 
Dr. Hahn bei der Duplexsonographie