Seniorenbeirat Zinnowitz
Der Seniorenbeirat bietet älteren Menschen, die Unterstützung benötigen, Hilfe an!
Der Seniorenbeirat Zinnowitz ist eine vielfältige und engagierte Organisation, die in vielen Bereichen aktiv ist. Sie setzen sich für die Belange der Senioren in unserer Gemeinde Zinnowitz ein und bieten allen älteren Menschen, die Unterstützung benötigen, Hilfe an!
Informieren Sie sich:
www.amtusedomnord.de
per Tel.: 01716296069
per Post: über den Briefkasten Neue Strandstraße am „Klönhus“
per Postschrift: Seniorenbeirat Zinnowitz Möwenstraße 1, 17454 Zinnowitz
per E-Mail:
Das eRezept
Zum 01.01.2024 wird für Gesetzlichversicherte verpflichtend das eRezept für Medikamente eingeführt.
Für unsere Patientinnen und Patienten ergeben sich folgende Neuerungen:
- Sie erhalten kein Rezept auf dem bekannten rosa Rezeptformular. Die Medikamente werden auf einem Zentralserver abgespeichert.
- Sie gehen mit Ihrer eGesundheitskarte oder einer Rezept-App auf Ihrem Mobiltelefon zu Ihrer Apotheke, um das eRezept einzulösen und Ihr(e) Medikament(e) zu erhalten. Nutzer von Online-Apotheken müssen sich bitte bei Ihrer Online-Apotheke erkundigen, wie sie ihre Medikamente anfordern können.
- Zur Nutzung der Rezept-App benötigen wir eine aktuelle Telefonnummer Ihres Mobiltelefons.
- Falls Sie eine andere Person, z.B. Lebenspartner/in, Kind, Betreuer/in, Pflegedienst, mit der Abholung Ihres/r Medikaments/e beauftragen wollen, benötigt diese Person Ihre eGK oder den Rezeptnachweis mittels Rezept-App.
- Ein schriftlicher Rezeptausdruck (QR-Code) bzw. eine handschriftliche Rezeptausstellung auf dem bekannten Rezeptformular sind nur im Ausnahmefall, z.B. Hausbesuch im Bereitschaftsdienst, möglich.“
Aktuelles zur Infektsituation
Wenn Sie sich mit Symptomen einer Atemwegsinfektes vorstellen wollen, dann dürfen Sie die Praxis nur mit einer FFP-2-Maske zum Schutz Ihrer Mitmenschen betreten. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, einen Corona-Selbsttest durchzuführen, da ein Schnelltest in der Praxis nicht mehr durch die Gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.
Prinzipiell empfehlen wir auch allen anderen PatientInnen die Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes während der Zeit Ihres Praxisbesuches.
ICH nehme ab
Bei Interesse melden Sie sich bitte unter
Telefon: 038377 376020 oder
per Email:
Regress bei Krankenhausaufenthalten
Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie informieren, dass sich ein Krankenhausaufenthalt und die gleichzeitige Ausstellung von Rezepten rechtlich ausschließen.
Für die Zeit der stationären Behandlung ist das Krankenhaus verpflichtet, die Patienten mit Medikamenten zu versorgen. Das bedeutet, dass Sie keine Medikamente ins Krankenhaus mitnehmen müssen.
Falls Sie für sich oder eine andere Person Rezepte o.ä. bestellen, obwohl Sie oder diese Person sich im Krankenhaus befinden/t, und Sie uns nicht informieren, kann diese Rezeptausstellung für meine Praxis zu einer Überprüfung und eventuell zu einem Regress führen.
Digitalisierung in Arztpraxen
Die Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde weitestgehend problemlos eingeführt und bewährt sich sich im Alltag.
Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen; sie müssen ihm keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen.
Eine ärztliche Papierbescheinigung ist nur noch für Ihre eigenen Unterlagen möglich.
Krankenversicherungskarte
Es gibt jetzt die Möglichkeit, weitere Daten, z.B. Diagnosen, Allergien, Notfallkontakt oder Medikamente auf Ihrer Krankenversicherungskarte zu speichern.
Wenn Sie an einer Speicherung dieser Daten auf Ihrer Krankenversicherungskarte interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen Sprechzimmertermin.